Beleuchtungsmessung
DGUV-zertifiziert – Licht messen, prüfen und beurteilen
Dein Elektrofachplaner aus Düsseldorf
Unsere Arbeit
Gutes Licht ist Pflicht – und ein Gewinn. Als nach DGUV Grundsatz 315-201 zertifizierte fachkundige Person messen und beurteilen wir die Beleuchtung Ihrer Arbeitsstätten nach Arbeitsstättenverordnung, ASR A3.4 und DIN EN 12464-1: in Büros, Schulen, Lager- und Umschlaghallen, Verkaufsräumen und im Außenbereich.
Was wir prüfen
- Beleuchtungsstärke und Gleichmäßigkeit – am Arbeitsplatz und im Umgebungsbereich
- Blendung, Farbwiedergabe und Flimmern
- Tageslicht in Innenräumen nach DIN 5034-3
- Außenanlagen und Fußgängerüberwege nach DIN 67523-2
Was Sie erhalten
Eine klare Bewertung: Wo erfüllt Ihre Beleuchtung die Anforderungen, wo nicht – und was konkret zu tun ist. Normwerte sind Mindestwerte; wir zeigen Ihnen auch, wie es besser geht.
Licht im Handel
Im Retail verbinden wir Pflicht und Wirkung: Kasse, Frischetheken, Lager und Personalräume gelten als Arbeitsstätte und müssen die Vorgaben erfüllen. Auf der Verkaufsfläche planen wir Licht, das Ware inszeniert und Kunden führt – mit Akzentbeleuchtung, Lichtmanagement und Human Centric Lighting (HCL), das dem Tagesrhythmus folgt.
Ausbildung und Weiterbildung an der TRILUX Akademie (2022): Fachkundige Person für die Beleuchtung von Arbeitsstätten (DGUV) · Akzentuierendes Licht planen · Lichtmanagement im Retail · SUN.LIGHT.QUALITY · Human Centric Lighting
Zertifikate
Fachkundige Person Beleuchtung von Arbeitsstätten
DGUV-Zertifikat nach Grundsatz 315-201 · 17./18.11.2022
AnsehenAkzentuierendes Licht planen
TRILUX Akademie · 20.10.2022
AnsehenLichtmanagement im Retail
TRILUX Akademie · 27.10.2022
AnsehenSUN.LIGHT.QUALITY
TRILUX Akademie · 10.11.2022
AnsehenHuman Centric Lighting
TRILUX Akademie · 30.11.2022
AnsehenHäufige Fragen
Wann ist eine Beleuchtungsmessung sinnvoll?
Arbeitgeber müssen nach der Arbeitsstättenverordnung für ausreichende Beleuchtung sorgen. Ob die Beleuchtung die Anforderungen erfüllt, zeigt eine Messung – typischerweise im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, nach einem Umbau oder Leuchtentausch, bei neuen Arbeitsplätzen oder wenn sich Beschäftigte über das Licht beschweren.
Nach welchen Regeln messen Sie?
Wir messen und beurteilen nach Arbeitsstättenverordnung, ASR A3.4 und DIN EN 12464-1, Tageslicht in Innenräumen nach DIN 5034-3 und Fußgängerüberwege nach DIN 67523-2. Konstantin Störrle ist fachkundige Person für die Beleuchtung von Arbeitsstätten nach DGUV Grundsatz 315-201.
Was wird bei einer Beleuchtungsmessung geprüft?
Beleuchtungsstärke und Gleichmäßigkeit am Arbeitsplatz und im Umgebungsbereich, Blendung, Farbwiedergabe und Flimmern sowie – je nach Auftrag – das Tageslicht in Innenräumen und die Beleuchtung von Außenanlagen.
Welche Räume und Bereiche messen Sie?
Büros, Schulen, Lager- und Umschlaghallen, Verkaufsräume im Einzelhandel einschließlich Kasse, Frischetheken und Personalräumen sowie Außenbereiche, Fußgängerüberwege, Straßen und Tunnel.
Was erhalte ich nach der Messung?
Eine klare Bewertung: wo Ihre Beleuchtung die Anforderungen erfüllt, wo nicht – und was konkret zu tun ist. Weil Normwerte Mindestwerte sind, zeigen wir Ihnen auch, wie es besser geht, etwa mit Lichtmanagement oder Human Centric Lighting (HCL).




